Makler vs. Mehrfachverteter vs. Ausschließlichkeitsverteter

Ein Makler hat die Möglichkeit den Kompletten Versicherungsmark (mit einigen Ausnahmen) abzubilden. Dieser Erhält durch die getätigten Abschlüsse Courtagen. (Provisionen) Grundsätzlich ist der Versicherungsmakler vom Versicherungsnehmer beauftragt und wird von ihm mit der Vermittlung von Verträgen der Versicherer beauftragt, da er an kein Versicherungsunternehmen gebunden ist. Der Makler steht wirtschaftlich auf der Seite des Kunden und hat dessen Interessen zu vertreten und zu erfüllen.

Wo sind die Unterschiede der einzelnen Vermittler-Formen?

Makler:

Ein Makler hat die Möglichkeit den Kompletten Versicherungsmark (mit einigen Ausnahmen) abzubilden. Dieser Erhält durch die getätigten Abschlüsse Courtagen. (Provisionen)
Grundsätzlich ist der Versicherungsmakler vom Versicherungsnehmer beauftragt und wird von ihm mit der Vermittlung von Verträgen der Versicherer beauftragt, da er an kein Versicherungsunternehmen gebunden ist. Der Makler steht wirtschaftlich auf der Seite des Kunden und hat dessen Interessen zu vertreten und zu erfüllen.

Des Weiteren gehört es zu seinen Aufgaben seine Kunden und deren Verträge zu betreuen und im Schadensfall zur Seite zu stehen.

Mehrfachvertreter:

Ein Mehrfachvertreter vermittelt wie ein Makler an verschiedene Versicherer. Der Unterschied ist jedoch, dass der Mehrfachvertreter im Gegensatz zum Makler die Versicherungsunternehmen und nicht den Kunden vertritt.

Somit hat der Mehrfachvertreter nur die Möglichkeit die von seiner Organisation als Handelspartner eingetragene Versicherer anzubieten.

Ausschließlichkeitsvertreter:

Der Ausschließlichkeitsvertreter vertritt, wie der Name schon sagt, ausschließlich nur ein Versicherungsunternehmen. Dies hat den Vorteil, dass er die Produkte seines Unternehmens in der Praxis inhaltlich perfekt kennt. Jedoch hat dies auch den Nachteil, dass er nicht komplett individuell auf den Kunden eingehen kann, wenn das von ihm vertretene Unternehmen ein bestimmtes Produkt nicht anbietet.

Der Ausschließlichkeitsvertreter bekommt ebenso wie der Makler als auch der Mehrfachvertreter, Courtagen (Provisionen) für seine getätigten Abschlüsse. Es kann in der Bezahlung der Einzelnen Personen jedoch je nach Unternehmen auch noch weitere Unterschiede geben.

Zusammenfassung:

Der Ausschließlichkeitsvertreter vertritt ausschließlich eine Gesellschaft und deren Interessen.
Der Mehrfachvertreter vermittelt für mehrere Versicherer deren Produkte an seine Kunden weiter.
Der Makler vermittelt seine Kunden an die vom Kunden gewählten Versicherer.

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